SR3 - Astraler Kampfpool vs. Astralpool

  • Hallo zusammen,


    ich habe hier einige Fragen, die mir auch die Suchfunktion nicht beantworten konnte.


    Also:


    Es gibt einen Astralen Kampfpool, der laut GRW Zusatzwürfel für kampfbezogene Aktionen in der Astralebene zur Verfügung stellt. Er wird aus Schnelligkeit, Willenskraft und Charisma errechnet, weil er ja das astrale Pendant zum Kampfpool auf der physischen Ebene darstellen soll. So weit so gut.


    Im Schattenzauber wurde ja dann der Astralpool eingeführt. Die Seite weiss ich nicht mehr, aber es steht - denke ich - irgendwo am Anfang der Initiationsregeln. Diesen Pool bekommt man mit seinem ersten Initiationsgrad, und er beträgt immer den aktuellen Initiationsgrad. (Also, als Initiat 5. Stufe hätte man 5 Würfel in dem Pool.)


    Jetzt kommt das, was ich nicht ganz verstehe:


    Dort (im Schattenzauber) steht auch, dass der Pool für alle NICHT-MAGISCHEN Proben im Astralraum herangezogen wird. Zwei Sätze weiter im gleichen Absatz steht jedoch auch, dass diese Würfel ("sogar") für Spruchzaubereiproben verwendet werden können.


    Da haben sich mir die Nackenhaare gesträubt.


    a) Wenn Hexerei keine magische Fertigkeit ist, was ist sie dann?


    b) Heisst das nun, dass ich im Astralkampf beide Pools nutzen darf, obwohl zu Anfang der Regeln ausdrücklich gesagt wurde, dass der Pool für nicht-magische Proben verwendet werden soll?


    c) Stellt ein Astralkampf an sich keine magische Aktivität dar, sondern nur kampfbezogenes Hexen oder Beschwören (eigentlich ein Widerspruch in sich) im Astralraum? Und dann auch nicht, wenn ich astral projeziere?


    d) Wie handhabt Ihr das denn mit diesen zwei Pools?


    Wie gesagt, eine definitive Antwort konnte ich bis jetzt in keinem Thread finden. Vielleicht habe ich aber auch was offensichtliches übersehen.

    "Ich dachte immer, es gibt keine Draaaaaaaarrrrggggghhhh...!!!" (Letzte Worte eines Trolls vor seinem Feuertod...)

  • a) Hexerei ist eine magische Fertigkeit, das ist schon korrekt.
    b) Ja.
    c) Jein; der Einsatz von Hexerei als Angriffsfertigkeit wird vom Astrapool unterstützt, "kampfbezogenes Hexen oder Beschwören" (lies: Bannen und das Große-Fette-Sprüche-An-Den-Astralkopf-Schleudern nicht) nicht. Was astrale Projektion angeht, ist das doch die einzige Situation, die hier interessant ist, da "Astralkampf" ohne Projektion auch nur den "normalen" Kampfpool verwendet.
    d) Der astrale Kampfpool unterstützt jedwede kampfbezogene Probe im Astralraum, inkl. der Verwendung der Hexereifertigkeit zum Angriff.
    Der Astralpool wird nicht für Proben auf magische Fertigkeiten verwand, aber wohl dafür, um im Astralkampf mit Hexerei anzugreifen.


    Steht für mich recht eindeutig dort, daß Hexerei im Astralkampf eine Ausnahme darstellt, auch wenn die Formulierung sagenwirmal "suboptimal" gewählt ist.


    "DARKWATER" schrieb:

    Dort (im Schattenzauber) steht auch, dass der Pool für alle NICHT-MAGISCHEN Proben im Astralraum herangezogen wird. Zwei Sätze weiter im gleichen Absatz steht jedoch auch, dass diese Würfel ("sogar") für Spruchzaubereiproben verwendet werden können.


    Kleiner Hinweis:
    Nein, das steht da nicht. Da steht "selbst Hexereiproben". Das ist ein Unterschied, da die Spezialisierung "Spruchzauberei" nicht greift, sondern die Spezialisierung "Astralkampf" (welchselbe wiederum durchaus durch den Astralpool unterstützt würde); s. S. 87 SR3.01d.
    Außerdem steht dort nicht "NICHT MAGISCHE Proben", sondern "außer Proben auf magische Fertigkeiten". Offenbar hält FanPro Astralkampf für ausreichend "nichtmagisch" um ebendiese Ausnahme zu rechtfertigen.



    Ich hoffe, das half :)

  • Definitiv. Danke fein.


    Und ich stimme zu, dass die Formulierung wirklich dämlich ist.

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