Hallo zusammen,
ich habe hier einige Fragen, die mir auch die Suchfunktion nicht beantworten konnte.
Also:
Es gibt einen Astralen Kampfpool, der laut GRW Zusatzwürfel für kampfbezogene Aktionen in der Astralebene zur Verfügung stellt. Er wird aus Schnelligkeit, Willenskraft und Charisma errechnet, weil er ja das astrale Pendant zum Kampfpool auf der physischen Ebene darstellen soll. So weit so gut.
Im Schattenzauber wurde ja dann der Astralpool eingeführt. Die Seite weiss ich nicht mehr, aber es steht - denke ich - irgendwo am Anfang der Initiationsregeln. Diesen Pool bekommt man mit seinem ersten Initiationsgrad, und er beträgt immer den aktuellen Initiationsgrad. (Also, als Initiat 5. Stufe hätte man 5 Würfel in dem Pool.)
Jetzt kommt das, was ich nicht ganz verstehe:
Dort (im Schattenzauber) steht auch, dass der Pool für alle NICHT-MAGISCHEN Proben im Astralraum herangezogen wird. Zwei Sätze weiter im gleichen Absatz steht jedoch auch, dass diese Würfel ("sogar") für Spruchzaubereiproben verwendet werden können.
Da haben sich mir die Nackenhaare gesträubt.
a) Wenn Hexerei keine magische Fertigkeit ist, was ist sie dann?
b) Heisst das nun, dass ich im Astralkampf beide Pools nutzen darf, obwohl zu Anfang der Regeln ausdrücklich gesagt wurde, dass der Pool für nicht-magische Proben verwendet werden soll?
c) Stellt ein Astralkampf an sich keine magische Aktivität dar, sondern nur kampfbezogenes Hexen oder Beschwören (eigentlich ein Widerspruch in sich) im Astralraum? Und dann auch nicht, wenn ich astral projeziere?
d) Wie handhabt Ihr das denn mit diesen zwei Pools?
Wie gesagt, eine definitive Antwort konnte ich bis jetzt in keinem Thread finden. Vielleicht habe ich aber auch was offensichtliches übersehen.