Cyberarm und Eingebaute Fernkampfwaffe

  • SR3.01D


    Hallo, bin mir irgendwie nun nicht sicher, wenn ich in meinem Offensichtlich Cyberarm eine schwere Pistole einsetzten lasse, benötige ich dann zusätzlich ein DNI um die Waffe mental abzufeuern :?:


    Wie siehts aus , wenn ich die Waffe smartlink modifiziert habe und das auch im Arm sitzt, brauch ich dann noch immer (Falls überhaupt) ein DNI, da das über SL ja eigentich so klappen sollte :?:

  • Also ich geh mal nicht davon aus, dass du ein Cyberholster meinst sondern eine Cybergun (also eine Waffe, die ausm Arm raum schiesst, sie nicht nur verbirgt)


    "[Cyberguns] werden [laut M&M S.46] nicht kybernetisch kontrolliert, es sei denn, sie werden mit einem direkten neuralen Interface gekoppelt (siehe S.36)." Zitat der Tabelle für Kapazitätskosten von Ausrüstung für Cybergliedmaßen.
    Zum Smartgunsystem: Smartgunsysteme bestehen laut M&M aus 4 Grundsystemen: Input/Outputadapter, Augendisplay, Ballistikprozessor und SimRig. Der Input/Outputadapter ist in der Regel eine Datenbuchse oder ein Induktionsadapter. Ich würde also davon ausgehen, dass dein Doc die Smartgungerüstete Cybergun mit deiner Smartverbindung gekoppelt hat, und dann reicht ein kybernetischer Befehl zum abfeuern, ohne dass Du ein DNI brauchst.


    Aber was weiß ich schon :)