"SCARed" schrieb:
bzw. möglich ist. alles andere würde IMHO auch der ebenentrennung zuwiderlaufen. und da anscheinend bei der zauberbeschreibung nicht an die möglichkeit gedacht wurde, Hellsicht im zuge der astralen projektion einzusetzen, fehlen die auswirkungen in diesem spezialfall.
Es kann sein, dass ich es anders sehe, weil es in früheren Versionen nicht anders war. Die Wahrnehmungszauber z.B. in SR3.01D hatten als MW 10 (damals war der MW als gewürfelte Zahl, nicht Anzahl der Erfolge), wenn sie etwas z.B. die Feinde auf der anderen Ebene wahrnehmen sollten. In SR4 kann man auch mit dem Zauber "Magie aufspüren" Geister entdecken. Es deutet nichts darauf hin, dass es nur materialisierte Geister betrifft. Das heißt, ein Mundaner der "Magie aufspüren" als neuen Sinn bekommen hatte, konnte "spüren", wo sich die Geister befinden, damit er ihnen ausweichen konnte. Und in SR5 hat sich es mit dem Zauber "Magie entdecken" nicht geändert. Und mit Hellsicht eigentlich auch nicht (ob man jetzt optischer oder visueller Sinn sagt, ist keine großartige Änderung, meiner Meinung nach).
Anmerkung: wenn es jemand bei SR4 (und jetzt in SR5) interpretieren will, dass nur Geister auf der gleichen Ebene aufgespürt werden können, dann würde man auch keine expliziten Gründe finden können, die diese These ausschließen würden. In unserer Gruppe gehen wir normalerweise davon aus, dass wenn etwas nicht explizit geändert wurde, dann kann man die alte Regelungen benutzen - und die alte Regelung war ja, dass die Sinne, die Wahrnehmungszauber verleihen, erspüren konnten, was auf den anderen Ebenen passiert (trotz der Ebenentrennung, die beim Wechsel von SR2 auf SR3 kam). Und deswegen wüsste ich nicht, warum man die Wahrnehmungszauber anders als in den älteren Editionen behandeln sollte, wenn sich diese Grundlagen mit dem Wechsel auf eine neue Edition nicht geändert hatten und es keinen Grund gibt, eine Änderung einzuführen.