Erst mal, wie wir es verstanden haben:
Spruchabwehr läuft über Antimagie (S.164 GRW und kann in einer freien Handlung nach Vorabankündigung auf andere und ohne Ankündigung auf sich selbst ausgeführt werden (S.168 GRW)
Das Beispiel (S-176 GRW) veranschaulicht, dass Amul seinen Pool nicht aufteilen muss, sondern einfach seine Spruchabwehr würfelt, die dann auf die Erfolge seiner Chummers angerechnet werden.
Das ist heavy, findet ihr nicht.
Frage: Kann nach einer Spruchabwehr noch gezaubert werden? Da es eine freie Handlung aufvraucht,sollte dies möglich sein.
Frage: Läuft ein Mage also immer mit einem unangekündigten Spruchabwehrpool herum, sofern er Antimagie beherrscht.
Ich neige zum, ja aber hallo, ist das denn gewollt.
In freudiger Erwartung vieler Antworten und in der Hoffnung mich irgendwo verlesen zu haben, bzw. was übersehen zu haben.