[SR4] freien Aktionen laufen oder hinwerfen im Kampf

  • *lach* Wunderbaum


    also ich bzw wir spielen nicht so !


    man kann es theoretisch machen aber im prinzip ist das a.) metagaming und b.) bringt es bei dem schuß garnichts ! erst falls er dich nicht bei reaktions oder ausweichprobe trifft hilft es was in deiner nächsten runde weil du dann günstigstenfalls in deckung liegst ! aber bei der gegnerischen angriffsprobe hilft es garnicht !

    Gut geklaut ist halb selbst gemacht
    "Ah gut, mein Hund hat die Kettensäge gefunden"
    "Das Problem mit euch unsterblichen Steintypen ist, ihr seid unsterblich und aus Stein....."
    "Da hab ich ja schon bessere Schauspieler in Pornos gesehn...."

  • "Cajun" schrieb:

    Außerdem, wenn man nur gut genug getroffen wird, dann fällt man eh hin, und spart sich die freie Handlung...


    Je nachdem, von was man getroffen wird, spart man sich auch das hinfallen :-D


    Mir gings bei dem sich zu Boden fallen lassen auch eher um die Verständnis der Regel. Man muss ja erstmal die Basics beherschen bevor man sich komplizierterem zuwendet :-)

  • Wenn ich das richtig gelesen habe, fällt man um, wenn der Schuss genügend Schaden verursacht. Also ist das Umschmeißenlassen keine effektive Taktik

    Zu Oldschool für SR5 und viel zu Oldschool für SR6 - Sofern nicht anders angegeben, beziehen sich alle meine Beiträge auf SR4.

  • Ich persönlich halte es für eine Schmerzhafte Taktik, aber das überlasse ich jedem selbst...
    Will man das Problem umgehen, bleibt man eh ständig in Deckung, dann kann man sich das sparen.

    "...kann ich die Geister nicht einfach essen?"
    "Du hast weniger Essenz als ein Toaster und bist astral noch auffälliger als ich!"

  • Zitat

    du würfelst da wirklich was durcheinander. der verteidiger macht als erstes eine probe auf reaktion (plus ausweichen, wenn er in volle abwehr geht), um die nettoerfolge des angreifers zu senken. dadurch kann er (mit glück) dem angriff völlig entgehen. wird er dennoch getroffen, dann muss er den schaden mit KON und panz. runterwürfeln.


    Ok das mit dem Reaktionswurf hatte ich vergessen, hab leider auch noch nie SR4 gespielt sondern nur fleißig Chars gebaut und GRW gepaukt(auf dass meine Runde bald mal umsteigt). Damit wäre die Begründung mit dem Ausweichen von oben zunächst mal hinfällig wobei ich dann aber auch gleich hinzufügen muss, auch in diesem Fall wäre das ganze ja doppelt Ausgewichen. Warum sollte einem Charakter gestattet sein etwas einfach so zu schaffen (durch Ansage "ich lasse mich fallen") wofür normalerweise eine Probe gewürfelt werden muss. Meiner Meinung nach darf er sich gern Fallen lassen um dem Schaden weiterer Schüsse in der Runde zu entgehen. Aber wenn er es nach der Ansage eines Gegners ansagt muss er diesem Schuss noch regulär Ausweichen. Er lässt sich quasi auf Grund dieses Schusses fallen weils ihm über der Deckung zu heiß wird.
    Noch ein weiterer Ansatz zu diesem Thema wäre der mit Spielerwissen/Charakterwissen. Der Charakter weiß doch erst in dem Moment in dem der Gegner feuert dass auf ihn geschossen wird (Ich gehe jetzt von einer Situation aus in der die beiden Schützen sich gegenseitig bekämpfen, d.h. der Angreifer zielt sowieso auf den Charakter schießt aber erst wenn er eine Gelegenheit dazu sieht (bzw. in seiner Ini-Phase). Natürlich bekommt es der Spieler schon bei der Ansage mit dass der Gegner auf ihn schießen will. Für den Charakter ändert sich die Situation aber zunächst nicht. Warum soll er sich also genau vor diesem Schuss jetzt fallen lassen wenn zuvor vllt schon 10 Kugeln an ihm vorbeigeschwirrt sind. Natürlich gibt es solche Zufälle aber mir würde da das Charakterwissen doch zu weit in Richtung des Spielerwissens gehen.


    Gruß Karma

    Es befinden sich weltweit über 550 Millionen Schusswaffen in Umlauf. Das heißt auf diesem Planeten hat jeder 12. Mensch eine Schusswaffe. Das führt zu der einen Frage: Wie bewaffnet man die anderen 11?

  • das problem das du hier ansprichst ist das trennen von charakter und spielerwissen das fällt leider sehr vielen spielern schwer !


    daher dann der zufall mit ich schieße auf ihn und ich lasse mic fallen als reaktion ;-)


    das fallen lassen ändert nicht das geringste daran das er eine ausweichprobe machen muß ;-) (verteidigen)


    es bringt ihm halt erst was wenn er den ersten schuß überstanden hat sprich falls der gegner nochmal auf ihn schießen will !


    allerdings würde ich persönlich das als spieler nicht machen wie gesagt metagaming ! nachdem ich getroffen wurde zu sagen ich lasse mich fallen ok :-) vorher ist das einfach seltsam !

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  • Das stimmt so nicht. Wenn der Charakter nicht weiß dass er beschossen wird, ist er überrascht und der Spieler, darf keinen Verteidigungswurf machen. Wenn der Charkater nicht dran ist hat der Spieler auch keine Freie Handlung die er für's Hinschmeißen benutzen darf.

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  • Das stimmt so nicht ;) ... sich fallen lassen kann ich auch ohne das auf mich geschossen wird, es ist auch keine (regeltechnische) Reaktion auf den Schuß und daher auch einem überraschten Charakter erlaubt (wie er auch wie explizit im RAW steht seine Waffe bereit machen darf).


    Nach RAW kann die freie Handlung zwischen der "Ansage" des aktiven Charakters und dem Ausführen der Handlung des aktiven Charakters sowohl angesagt als auch ausgeführt werden. Das heist damit, regeltechnisch kann das Ziel sich fallen lassen bevor der Schuß fällt und ist damit für den Schützen in Deckung.

  • "SR4A S. 146" schrieb:

    A character may take a Free Action during his own Action Phase or at some later point in the Initiative Pass. A character may not take a Free Action prior to his first Action Phase in the Initiative Pass.

    Der Beschossene kann sich also nur dann hinfallen lassen, wenn er eine höhere Initiative hat als der Angreifer. Dann würde er sich allerdings eher richtig in Deckung bringen, oder, wenn er nicht übberrascht ist, selber angreifen als auf dem Boden rumzuliegen.

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  • Zitat

    Was ist aber mit den Freien Aktionen? Die Freie Aktion Laufen oder Hinwerfen kann ja zu jedem Zeitpunkt nach der 1. Eigenen Aktion ausgeführt werden.
    Wenn der Verteidiger nun also mitteilt, dass er sich flach auf den Boden wirft, als Reaktion auf den Angriff, dann müsste dies doch den Angriff mit einer Erschwernis belegen oder dem Verteidiger einen Bonus geben?


    Genau darum geht es hier. Der Beschossene hat eine höher Ini und hat gehandelt (z.B. geschossen) und hat aber seine freie Handlung noch nicht genutzt.

  • Dann ist der Charakter sich auch des möglichen Beschusses bewusst und darf sich deshalb, bevor tatsächlich geschossen wird, hinwerfen. Ob das was bringt, hängt natürlich von der Umgebung ab.

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  • es hat ja auch nie jemand was davon gesagt das er sich mit dem hinwerfen retten will oder kann :-) ich habe immer nur gesagt es ist möglich :-)


    noch dazu hast du da nen anderen fehler drinne


    "LeChuq" schrieb:

    Das stimmt so nicht. Wenn der Charakter nicht weiß dass er beschossen wird, ist er überrascht und der Spieler, darf keinen Verteidigungswurf machen. Wenn der Charkater nicht dran ist hat der Spieler auch keine Freie Handlung die er für's Hinschmeißen benutzen darf.


    das er garnicht reagieren darf ist nur der fall wenn er die reaktion (überraschungsprobe) versaut hat. ansonsten gilt man nie als überrascht und kann immer reagieren ! nur halt eigentlich keine freie handlung machen wenn man nochnicht drann war ! aber ausweichen geht immer

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  • "Slyder" schrieb:

    das er garnicht reagieren darf ist nur der fall wenn er die reaktion (überraschungsprobe) versaut hat. ansonsten gilt man nie als überrascht und kann immer reagieren ! nur halt eigentlich keine freie handlung machen wenn man nochnicht drann war ! aber ausweichen geht immer


    Die einzige Ausnahme wo du nicht überrascht werden kannst (heißt: Ausweichen darfst, egal was) ist, wenn du selbst einen Hinterhalt legst und genau weißt wann dein Opfer vor deiner Flinte ankommt.
    Was dabei passieren kann ist, dass dein Opfer trotz Hinterhalt immernoch schneller reagiert (sprich, er hat mehr Nettoerfolge als du erzielt) und zuerst schießen darf, aber du bist nicht überrascht und darfst somit Ausweichen. In allen anderen Fällen bedeutet 'überrascht', dass das Opfer in keinster Weise reagieren, auch nicht ausweichen, darf.


    Siehe Grw SR4a:

    "GRW" schrieb:

    During the first Initiative Pass, however, characters are considered surprised by any other characters who scored more hits than they did on the surprise test. A character who is surprised may not directly act toward or react to characters who have surprised him.

    SR4a - Spieler & Spielleiter einer nicht mehr ganz so Lowtech/Lowpower Kampagne

  • Wunderbaum


    und was sagt das jetzt anderes aus als ich gesagt habe ?


    "LeChuq" schrieb:

    Das stimmt so nicht. Wenn der Charakter nicht weiß dass er beschossen wird, ist er überrascht und der Spieler, darf keinen Verteidigungswurf machen. Wenn der Charkater nicht dran ist hat der Spieler auch keine Freie Handlung die er für's Hinschmeißen benutzen darf.


    meine aussage bezog sich hierdrauf ! also du kannst einem char nicht verweigern auszuweichen nur weil er nicht weiß das er beschossen wird vorher kommt die überraschungsprobe da kann dann natürlich das passieren was du gepostet hast aber das hatte nichts mit der aussage zu tun die ich getätigt habe :-)


    einfach zu sagen du weißt nicht das auf dich geschossen wird geht halt nicht !

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  • Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Was ich meinte war, wenn der Spieler den Überraschungswurf nicht schafft, ist der Charakter überrascht und der Spieler darf keinen Verteidigungswurf machen. Wenn der Überraschungswurf glückt, darf der Spieler ab seiner Initiative ansagen, dass der Charakter sich auf den Boden wirft.

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  • jep jep so besser :-)

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