• Hallo zusammen,


    wie übergibt man eine MMVV Leiche?
    Beispiel:


    Eine Kopfgeldjäger verfolgt einen Ghul in der Kanalisation. Der Ghul wird erschossen da er ihm Nuyen einbringt. Nun kommt das Problem es nachzuweisen das der Ghul tot ist.


    1.) Wenn der KGJ, der eine SIN besitzt, den Ghul zu den LoneStars schleppt kann er ja alle und sich selbst infizieren (Ghul blutet ja).
    2.) Wenn der KGJ, der eine SIN besitzt, das Feuergefecht mit einer GunCam aufgenommen hat muss er sich der Leiche trotzdem nähren um eine gute Aufnahme zu bekommen (MMVV Gefahr) und dazu kommt noch ihm evtl. Fälschung von Bildmaterial vorgeworfen werden kann wenn die LoneStar misstrauisch sind.
    3.) Wenn der KGJ zum Eigenschutz einen Chemoanzug an hat worauf Ghuls Blut drauf ist, (um sich selbst nicht zu infizieren) muss er ihn ja irgendwan ja ausziehen. Dabei kann er ja auch infiziert werden . (An dieser Stelle bitte korrektur) Oder gibt es die Möglicheit MMVV von dem Chemoanzug wegzubekommen. So eine Ganzkörperabspritzung durch irgendwelches chemisches Zeug?
    4.) Der KGJ ruft die LoneStar an und eine Bergungsdrohne kommt und nimmt die Leiche mit? Klingt irgendwie unwahrscheinlich.
    5.) Kann ein KGJ, der keine SIN hat, trotzdem die Ghule bei den LoneStars abgeben. Da dies Drecksarbeit ist und Menschen die eine SIN haben könne ja andere Berufe ausüben die nicht so gefährlich sind? Gibt da bei den LoneStars vielleicht eine Gesetzeslücke?


    Ich bin gespannt auf eure Meinungen..

  • Der Nachweis bei Kopfgeldern wird üblicherweise durch DNA, oder unverwechselbares köperliches Merkmal erbracht (Kopfgeld ist in dem Fall wörtlich zu nehmen).


    Der Spieler ist idR durch Chemoabweisende, oder gar Ganzkörperpanzerung gut geschützt, ein Restrisiko bleibt dennoch. Thats Life.


    Wenn der SL nicht will, dass die Chars Ghule jagen, kann er das durchaus schwieriger gestalten, ohne einen gutgeschützten Char durch wiedrige Umstandsdarstellung infizieren zu müssen.Kann vorkommen, muss aber nicht (einige meiner Chars haben damit angefangen...irgendwo mus man das Geld, oer den Ruf ja herholen und woher nehmen, wenn nicht stehlen?).

  • Also zunächst mal infiziert man sich nicht einfach so mit MMVV nur weil da ein bischen Ghulblut und Gekröse an deiner Kleidung hängen. Da brauchts imho schon eine Kratz- Beiß- oder Weißichwaswunde, die ein Infizierter dir zufügt. Oder eine Transfusion mit durch MMVV-Viren kontaminiertem Blut, ähnlich wie bei HIV.


    Weiterhin kann sich afair jeder Depp als Kopfgeldjäger verdingen, Knarren gibts an jeder Milchkanne fürn Appel und n Ei und dann halt Halali. Und wer halt nicht genug für Eigenschutz sorgt kriegt eben den Zonk untergejubelt. :twisted:

    "Die Welt ist ein gewaltiger, der Zwietracht geweihter Tempel." -Voltaire

  • Da brauchts imho schon eine Kratz- Beiß- oder Weißichwaswunde, die ein Infizierter dir zufügt. Oder eine Transfusion mit durch MMVV-Viren kontaminiertem Blut, ähnlich wie bei HIV.
    In SR3 reichte für NSC Ghoule Spucke zum übertragen(Ich hab noch das Wort "Tröpfcheninfektion" im Gedächtnis),bei SC-Ghoulen wars was anderes
    bei SR4 weiß Ichs nicht auswendig
    Guncam ist die einfachste Lösung mMn


    HokaHey
    Medizinmann

  • In SR4 sind HMHVV II und III durch Kontakt übertragbar (sprich: Ein Tropfen auf die Haut reicht regeltechnisch aus - imho etwas hart, insb. da es keinerlei Heilung mehr gibt), lediglich HMHVV I ist nur durch die Critterkraft "Infection" übertragbar.

  • wie übergibt man eine MMVV Leiche? :arrow: tot! :mrgreen:


    1.) Kann er, sollte er aber wohl nen Sack mitnehmen und noch nen Chemanzug, Vollpanzerung, Milspec-Panzerung (lol), ne Drohne, Zauberfinger als Zauber etc. usw.
    2.) Bilder gehen imho nicht. Es heißt ja Kopfgeld also bitte am Stück oder zubereitet.
    3.) ABC-Schutzdusche allgemeine chemische Duschen, Reinigungszauber (sehr genial) etc.
    4.) Die legen auf.
    5.) Der Lone-Star-Cop bekommt eine Kopfgeldjägerprämie für den Ghul und eine Belobigung für den Schwerverbrecher den er geschnappt hat. Der Runner denkt sich wie scheiße blöd war ich eigentlich zuzugeben keine SIN zu haben. Ergo, man nutzt eine Fake-SIN. Ohne geht es nicht imho.

    TDH: "Wenn Logik in ein Rollenspiel gebracht wird, tötet Gott ein kleines Kätzchen."


    Alle meine Postings beziehen sich im Normalfall immer auf Shadowrun 3.

  • Bleibt natürlich noch die Frage, ob es überhaupt ein Kopfgeld für Guhle gibt.
    Das wurde an anderer Stelle schon recht auführlich diskutiert - offenbar können im SR-Compenium (SR-4) jetzt Leute mit MMVV sich registrieren lassen/ eine SIN haben (während noch in Schattenstädte LS keine Hemmungen hatte, Kopfgelder auszusetzen). Vielleicht gilt das mit dem Kopfgeld ja für "Nichtergisitrierte".


    Ich denke aber mal, dass eine Kopfgeldjägerlizenz schon noch irgendwie vonnöten ist, um das Gewerbemeäßig zu betrieben. Schlielich braucht man als PI (Privatdetektiv) ja wohl auch eine - obwohl man da nicht mitten in einer Großstadt rumballert (jedenfalls in der Regel).

  • Es könnten natürlich auch inoffizielle Kopfgelder von NGOs ausgegeben werden, besonders wenn persönliche Motive dabei eine Rolle spielen, in dem Fall sollte der Ruf des Charakters im Metier den Kontrakt bevorzugen, oder banchteiligen, aber eine echte SIN, bzw. eine fast genauso Gute wäre dann wohl nicht von Nöten.

  • Ares Kommt drauf an welches System Schattenläufer spielt. Nach seinen anderen Postings zu urteilen wohl SR3 und da gibt es die Kostenlosen-FreakSIN-Vergabe für romantische WOD-Anhänger zum Glück nicht. Auch wenn sich Dunkie im "Grabe" umdreht oder im Cyberzombie. :mrgreen:


    Kopfgeld für Ghule gibt es nach Crunch in Quebec wie so ziemlich auf alles was magisch oder paranormal ist. Die Lizenz in Quebec kostet 100Y pro Jahr, SIN vorausgestzt. Der Fluff titel Ghule als ohne Rechte, als Tiere die also mit Genehmigung (und warscheinlich t.w. auch ohne) gejagt werden dürfen. Zeitweilig (2053) hatte die Ghulpopulation in Chicago mal eigene Rechte die ihr 2054 aber wieder aberkannt wurden. In Target UCAS steht zwar etwas über Ghule welche t.w. an Ihrem Äußeren arbeiten und friedlich zu sein scheinen es fasst aber auch zusammen, dass die überwältigende Mehrheit von Ghulen Monster darstellt welche nich zögern Kinder als Mitternachtssnack zu essen. Es wird erwähnt, dass auch dieses Bild der allgemeinen Verbreitung entspricht und von den Außnahmefällen wohl fast nichts bekannt ist. Im 2er GRW war auf Ghule in "vielen Staaten" ein Kopfgeld ausgesetzt, der Handel oder die Zusammenarbeit mit Ghulen stand in einigen Justizsystemen unter Todesstrafe.


    Der Fluff zu Ghulen ist dürftig, selbst mit der 2nd Edition zusammen. Mir aber lieber als Kuschelghule aus SR4 :mrgreen: :twisted:

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  • Der amüsante Punkt ist dass MMVV als Krankheit klassifiziert ist und jemand mit SIN diese nicht verliert wenn er krank wird.
    Auch in SR2 und SR3.

    In a free society, diversity is not disorder. Debate is not strife. And dissent is not revolution.

    George W. Bush

    And while no one condones looting, on the other hand one can understand the pent-up feelings that may result from decades of repression and people who've had members of their family killed by that regime, for them to be taking their feelings out on that regime.

    Donald Rumsfeld

  • "Rotbart van Dainig" schrieb:

    Der amüsante Punkt ist dass MMVV als Krankheit klassifiziert ist und jemand mit SIN diese nicht verliert wenn er krank wird.
    Auch in SR2 und SR3.


    Amüsant, dass dies nicht stimmt. Ghule sind per SR2 und 3 Critter und keine Metamenschen und somit ohne Anspruch auf eine SIN und ohne Möglichkeit eine SIN zu behalten. Ghule haben mit einigen zeitlichen Außnahmen keine Metamenschenrechte. Die Krankheit wirkt somit wohl artverändernt.

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  • "Lubber" schrieb:

    Amüsant, dass dies nicht stimmt.


    Steht wo?

    "Lubber" schrieb:

    Ghule sind per SR2 und 3 Critter und keine Metamenschen und somit ohne Anspruch auf eine SIN und ohne Möglichkeit eine SIN zu behalten.


    Ghouls are metahumans infected with the Krieger strain of the Human-Metahuman Vampiric Virus (HMHVV).


    "Lubber" schrieb:

    Ghule haben mit einigen zeitlichen Außnahmen keine Metamenschenrechte. Die Krankheit wirkt somit wohl artverändernt.


    Genau das scheint oft impliziert, aber rein legal nach der Identifikation von MMVV als Krankheit ist das so nie gewesen.

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  • Persönlich tendiere ich immer noch zu der Ansicht, dass manche/viele/einige/whatever Ghule bei der ganzen Sache ihren Verstand verlieren und halt auf das Niveau von Tieren absinken, wies ja im Grundregelwerk noch als Möglichkeit angegeben wird. In den Ländern, wo man großzügig mit der Sache umgeht, können die intelligenten Ghule Menschenrechte bekommen. Direkte Kopfgelder würde ich pers. annehmen, gibt es nur auf die "verdummten" Ghule, das dürfte aber ein Albtraum sein, die zu verwalten/bestätigen.

  • "Rotbart van Dainig" schrieb:


    Steht wo?.


    Im Text zu Ghulen SR2 Art Manesphagus Horridus sowie bei jeglicher Erwähnung als Critter siehe auch Target UCAS welches klar angibt "Metahuman who became ghouls" es findet also eine Umbenennung und Umwandlung statt. Ghule sind keine Metamenschen.


    Andere Critter wie Drachen etc. werden explizit als Wesen mit Metamenschlichen Rechten klassifiziert z.B. SoNA Quebec Abschnitt über Kopfgelder und stellen somit eine Außnahme der Critterregelung dar, wie ggf. einige andere Spezies auch. Ghule aber nicht. Zumindest in SR2 und SR3 nicht.


    Wobei es in meinem Shadowrun Universum per se nur Kopfgelder nach Crunch gibt. Kopfgelder in der UCAS sind wenn überhaupt temporär und zur Seucheneindämmung gedacht, können aber nette Elemente eines Seiteruns darstellen oder einfach als News zum Fluff zählen.


    @Harbringer, das steht außer Frage, es geht hier mehr um des Kaisersbart.

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    3 Mal editiert, zuletzt von Lubber ()

  • "Harbinger" schrieb:

    Die Mehrzahl der Runner hat auch mit Wetwork an "richtigen Metamenschen" kein Problem, warum sollte den Geldgierigen Spieler die rechtliche Semantik zur Unterscheidung von Ghulen und Tieren auffallen?


    Völlig andere Baustelle.


    Nur ist es dann vielleicht nicht schlau, mit Beweisen bei LS aufzukreuzen. ;)

    "Lubber" schrieb:

    Im Text zu Ghulen SR2 Art Manesphagus Horridus sowie bei jeglicher Erwähnung als Critter siehe auch Target UCAS welches klar angibt "Metahuman who became ghouls" es findet also eine Umbenennung und Umwandlung statt. Ghule sind keine Metamenschen.


    Das mag der Stand in SR2 gewesen sein (wobei durch die Identifikation als Krankheit auch im T:UCAS bereits diese alte Klassifizierung verworfen wurde) - in SR3 ist es folgender:

    Ghouls are metahumans infected with the Krieger strain of the Human-Metahuman Vampiric Virus (HMHVV).

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  • Auch dem unfassbar schwachen SR3 Critter Loseblattheftchen stehen diverse Quellen entgegen (Dunkies Testament) die Ghule ohne Rechte ausweisen. In SR2 wäre damit der Status: "Critter kein Metamensch" in SR3 wäre es: "Metamensch aber keine Rechte mehr". Egal wie sie haben keine Rechte und mir ist keine Textquelle bekannt die eine Regel auflistet welche eine gültige SIN nach MMVV Infektion bejaht.

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  • "Lubber" schrieb:

    Auch dem unfassbar schwachen SR3 Critter Loseblattheftchen stehen diverse Quellen entgegen (Dunkies Testament) die Ghule ohne Rechte ausweisen.


    ..leider ist das SR2. :mrgreen:

    "Lubber" schrieb:

    Egal wie sie haben keine Rechte und mir ist keine Textquelle bekannt die eine Regel auflistet welche eine gültige SIN nach MMVV Infektion bejaht.


    Andersrum wird ein Schuh draus:
    Da sie in SR3 als Metamenschen klassifiziert sind, haben sie automatisch internationale Menschenrechte, behalten auch eventuell vorhandene SINs und damit Bürgerrechte.
    Alle Ausnahmen davon (wie Quebec) müssen entsprechend ausdrücklich formuliert werden... 8)

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  • "Rotbart van Dainig" schrieb:

    Andersrum wird ein Schuh draus:
    Da sie in SR3 als Metamenschen klassifiziert sind, haben sie automatisch internationale Menschenrechte, behalten auch eventuell vorhandene SINs und damit Bürgerrechte.
    Alle Ausnahmen davon (wie Quebec) müssen entsprechend ausdrücklich formuliert werden... 8)


    Ne wohl weniger, da sie im 3er Critter gelistet sind haben sie per se keine Menschenrechte es sei denn es gibt Ausnahmeregelungen wie z.b. für Drachen. :mrgreen:

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  • "Lubber" schrieb:

    Ne wohl weniger, da sie im 3er Critter gelistet sind haben sie per se keine Menschenrechte


    Das war leider das falsche Umkehrschluss: Im Critter stehen auch Metamenschen - sogar unter der Normal Critters Table. ;)

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