[SR4] Kontrollmanipulationen - Zulassen oder nicht?

  • Ich habe mir die Kontrollmanipulationen in SR4 angesehen in der ersten Gruppe zugelassen, für zu stark befunden und ausgeschlossen, nachdem einer meiner Spieler einen Trupp Konzernsoldaten zum kollektiven Selbstmord getrieben hat.


    Wie handhabt ihr das?

    mein schlimmster Albtraum ist wahr geworden. Meine Spieler haben eine Gewerkschaft gegründet.

  • Stunball ist ein P-Zauber. Dem mit Konsti widerstanden wird. Wegen richtig durchlesen und so :wink:


    Nachdem ich der Vorlage nicht widerstehen konnte aber auch noch was anderes: Bei Manaball (der tatsächlich als M-Spell auf Wille geht) und Stunball kommen IIRC noch einige Aufschläge dazu wie z.B. Deckung und Sicht, die bei Kontrollmanipulationen nicht vorkommen. Kann aber sein, dass ich mich hier irre.
    Außerdem machen Manaball und Spellball nicht gleich automatisch T-Schaden, sprich, 10 oder mehr Kästchen. Dazu muss der Caster schon alle Konsequenzen eines Spruchs auf Stufe 10 auf sich nehmen. Hoher Entzug, Körperlich usw. (Und 30 Würfel auf den Tisch bringen für dei nötigen 10 Erfolge)
    Bei Kontrollmanipulationen reicht schon ein Erfolg. So ein Spruch wird wohl nicht lange halten; aber wenn das Kommando ist "Schluck eine Handgranate" , dann ist das realtiv egal.


    Meiner bisherigen Erfahrung nach gilt für SR 4 ähnliches wie für SR 3: das Opfer ist gegen weil Magie ziemlich chancenlos, einfach weil der Verteidigungspool sehr niedrig ist. Antimagie werden wohl nur die wenigsten zur Verfügung haben, bleibt Willenkraft, und die wird sich um 3 oder 4 herumbewegen. Nebenattribut des Opfers +0 dürfte immer deutlich weniger sein als Magieskilldes Casters plus Hauptattributt des Casters -Abzüge.

  • "Eusebius" schrieb:

    Außerdem machen Manaball und Spellball nicht gleich automatisch T-Schaden, sprich, 10 oder mehr Kästchen. Dazu muss der Caster schon alle Konsequenzen eines Spruchs auf Stufe 10 auf sich nehmen. Hoher Entzug, Körperlich usw. (Und 30 Würfel auf den Tisch bringen für dei nötigen 10 Erfolge)


    Manaball auf Kraftstufe 10 hat Entzug 7, nicht 10. Stunball hätte sogar nur 6. Mit entsprechenden Entzugs-Attributen geht das durchaus.

  • Stunball und Manaball sind direkte Flächen-Kampfzauber UND Manazauber. Und damit widersteht man ihnen mit Willenskraft + Antimagie und man braucht einen Nettoerfolg, damit sie ihren Schaden entfalten. Entspricht damit demselben Würfelprozedere wie bei den direkten Kontrollmanipulationen. Somit erlaubt man entweder Kontrollmanipulationen oder nimmt direkte Kampfzauber ebenso raus :P


    Darüber hinaus: SR4, Eusebius.

  • Ich benutze den Manablitz (ist ja wie Manaball, nur kein Flächenzauber) mit Spruchzauberei 3 und Magieattribut 5.
    Bei einer Kraft von 4 macht der schon durchschnittlich zwischen 6 und 9 Schaden und brauchte bei mir immer zwischen einer und drei Runden um nen Gegner zu plätten.


    Und für Betäubungsblitz (und dann auch -ball) kann ich das gleiche sagen, weil den ne Mitspielerin öfter benutzt.

    Regel 42 der Schifffahrtsordnung:
    "Niemand spricht mit dem Mann am Ruder! Und der Mann am Ruder spricht mit niemandem!"

  • Keine Ahnung. Der Entzug wäre bei 4 oder 5 ja in beiden Fällen (K/2)-2 also das Minimum von 1...
    Ist wohl son Gewohnheitsding!

    Regel 42 der Schifffahrtsordnung:
    "Niemand spricht mit dem Mann am Ruder! Und der Mann am Ruder spricht mit niemandem!"

  • Meine Mitspielerin hat beim Entzug immer unheimliches Würfelglück (so an die 5 bis 8 Erfolge) während ich eher bei Spruchzauberei Würfelglück hab und es beim Entzug oft knapp wird. Ich will einfach keinen körperlichen Schaden riskieren...

    Regel 42 der Schifffahrtsordnung:
    "Niemand spricht mit dem Mann am Ruder! Und der Mann am Ruder spricht mit niemandem!"

  • "Irian" schrieb:


    Manaball auf Kraftstufe 10 hat Entzug 7, nicht 10.


    Fein. Ich habe aber weder das eine noch das andere behauptet.


    "Angier" schrieb:


    Darüber hinaus: SR4, Eusebius.


    Fein. Genau die Version, von der ich auch rede. *g*

  • Oder: Einmal hinter die eigenen Chummer stellen und die die Schüsse abfangen lassen :D


    O.k. is assi, hab ich auch noch net so oft gemacht... :roll:


    Aber ehrlich. Bis jetzt war es nie ein Problem, wenn auf mich geschossen wurde. Selbst wenn mal einer getroffen hat... wozu gibts denn Heilzauber?
    Und Entzugsschaden darf man ja nicht Zauberheilen...

    Regel 42 der Schifffahrtsordnung:
    "Niemand spricht mit dem Mann am Ruder! Und der Mann am Ruder spricht mit niemandem!"

  • "Eusebius" schrieb:

    Ich habe aber weder das eine noch das andere behauptet.


    Und warum sind dann beim Entzug zehn Erfolge nötig?

    In a free society, diversity is not disorder. Debate is not strife. And dissent is not revolution.

    George W. Bush

    And while no one condones looting, on the other hand one can understand the pent-up feelings that may result from decades of repression and people who've had members of their family killed by that regime, for them to be taking their feelings out on that regime.

    Donald Rumsfeld

  • "Hexer" schrieb:

    Ich benutze den Manablitz (ist ja wie Manaball, nur kein Flächenzauber) mit Spruchzauberei 3 und Magieattribut 5.
    Bei einer Kraft von 4 macht der schon durchschnittlich zwischen 6 und 9 Schaden und brauchte bei mir immer zwischen einer und drei Runden um nen Gegner zu plätten.


    Bei Kraft 4 kannst Du aber maximal 4 Nettoerfolge haben. Sprich, den Schaden maximal um 4 steigern. 9 ist nicht drin.

  • "Rotbart van Dainig" schrieb:


    Und warum sind dann beim Entzug zehn Erfolge nötig?


    Bezug sich nicht auf Entzug, sondern war eine grobe Schätzung für den Schaden,wobei ich allerdings denselben Fehler gemacht habe wie Hexer.
    (Rechnung war folgende: Manablitz Stufe 4, - 4 Würfel durch Deckung/sicht/HGS/Widerstand + 10 Erfolge = 10 Schaden.)

  • "Eusebius" schrieb:

    Bei Kraft 4 kannst Du aber maximal 4 Nettoerfolge haben. Sprich, den Schaden maximal um 4 steigern. 9 ist nicht drin.


    Hoppla! Gut, dass das meinem SL bisher noch nicht aufgefallen ist :D

    Regel 42 der Schifffahrtsordnung:
    "Niemand spricht mit dem Mann am Ruder! Und der Mann am Ruder spricht mit niemandem!"