So, ich würde gerne eine weitere Frage-Runde eröffnen, die sich ergeben hat: wenn Zauberer Geister binden wollen.
1. Unter dem Eintrag "binden" im GRW werden die Ritualkosten mit 1.500 Nuyen pro Kraftpunkt angegeben, im Kapitel Straßenausrüstung nur mit 500. Welches von beiden ist der Tippfehler? In den Errata konnte ich nichts finden.
2. Wenn die Kosten für das Binden eines eben beschworenen Geistes nur 500 pro KP betragen, wären sie damit gleich hoch wie die Kosten für das Verlängern der Bindung. In dem Fall wäre das Verlängern gegenüber dem Beschwören und Binden definitiv der schlechtere Deal, weil die Erfolge - und damit Dienste - aus der Beschwören-Probe fehlen. D.h. man bezahlt das gleiche an Nuyen für weniger Dienste. Oder sehe ich das falsch?
3. An die Spielleiter hier: wieviel lasst ihr euren Spielern bez. "Auswahl" der zu bindenden Geister durchgehen? Das GRW sagt dazu nichts, also könnte ein Hermetiker ja eine ganze Reihe von Geistern rufen und wieder entlassen, wenn ihm bei der Beschwörung nicht genug Dienste rausspringen. Gut, ich bin mir sicher, die Geister machen das irgendwann nicht mehr mit - vom Entzug nicht zu reden - aber hat sich schon jemand eine definitive Hausregel dazu ausgedacht?