"Toa" schrieb:
Wie wäre es hiermit?
[...]
Wobei sich hier bei Paragraph §32 wohl die Frage der Definition von "nicht vertragsmäßig vervielfältigt oder verbreitet" stellt...
Das Werk wurde aber veröffentlicht. Ich sehe da persönlich den Punkt nicht.
AFAIK gelten Schadensersatzklagen aber nicht nur für bereits erlittenen sondern auch für zukünftig zu erwartende Schäden - dh. sobald Fanpro veröffentlicht, das ein OOP-Buch nie wieder aufgelegt und auch nicht Teile davon nicht weiterverwertet werden, dann könnte Quichote im Recht sein.
An dieser Stelle seien ausdrücklich alle diejenigen gegrüßt, die ein "Dunkys Will" als PDF oÄ besitzen.
(Und "Ich habs aber auch als Buch" zählt ausdrücklich nicht.)
Und abgesehen davon - selbst wenn es rechtens wäre, bleibt da die moralische Frage ob man als Fan eines RPG diesem gerecht wird, wenn man kopiert.
Und: eBook-Owner sind eh homo