Vielleicht ist das ein uraltes Thema, aber ich bin bisher noch nicht auf eine passende Diskussion gestoßen:
Die Halterungen für Feuerwaffenzubehör können bekanntlich nur eine Modifikation aufnehmen. Also kann eine Maschinenpistole eigentlich nicht Gasventilsystem und Schalldämpfer gleichzeitig haben. Nun gibt es aber Ausnahmen, wie beispielsweise die Ingram Smartgun X, die ab Werk über ein Gasventil (2) und einen "integrierten" Schalldämpfer verfügt.
Wie handhabt ihr das mit Feuerwaffen, die ab Werk bereits das eine, oder das andere verbaut haben? Kann in eine HK 227 mit einem "integrierten" Schalldämpfer ab Werk ein laufmontiertes Gasventil verbaut werden, oder in eine Ares Crusader II mit einem "integrierten laufmontierten" Gasventilsystem (2) ein Schalldämpfer?
Und falls eines der vorgenannten Beispiele möglich wäre, wie sähe das mit den deutschen Feuerwaffen aus? Die kommen mit recht viel Zubehör daher, bei dem es sich um "Standardupgrades/ -zubehör" handelt. Das liest sich bei einem Schalldämpfer eher so, als handele es sich um reines "Zubehör", so dass ein Gasventilsystem automatisch ausscheiden (bzw. den Schalldämpfer ersetzen) würde. Oder kommt es gar darauf an, ob eine Zubehörhalterung benannt wird, die vom Zubehör belegt wurde? Kann also z.B. ein HK G12A4 Sturmgewehr, das über ein Gasventilsystem (2) verfügt, noch mit einem Schalldämpfer ausgerüstet werden?