Ja, man kann als 3. Option Rüstung ignorieren. Gilt abernur für Waffen mit Sekundäreffekt wie Narcoject und Superquirt oder Pfeilgewehr.
Kurze Fragen - Kurze Antworten für die Editionen 1 / 2 / 3
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Habe ich etwas übersehen, als ich gemerkt habe, daß man mit den erweiterten Lebensstil-Regeln aus dem Kompendium, einen Stil auf 0 Nuyen bringen kann, wenn man nur genug Handicaps nimmt?
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Schwierig aber möglich. Ist aber dad SPRÜH.
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Verdammt, total die falsche Abteilung. Natürlich meine ich SR 4. DA schreibe ich das nochmal...
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[SR3] Wo finde ich die Regeln noch mal zu Dikote im Shadowrun 3.
Im GRW und Arsenal habe ich nichts gefunden. Auch bei den beiden SOTAS sieht es mau aus.
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Findet sich im Mensch & Maschine. S.111 im englischen.
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Danke da hätte ich nach gesucht. Erst hatte ich mich gefragt, was eine Beschichtung für Waffen bei Cyberware sucht, als ich dann aber gesehen habe, daß es unter Chemie geführt ist ist es mir wieder eingefallen.
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Hoi Chummers,
bin neu im Forum und habe ne Regelfrage zu SR 3:
- Wenn der Mindestwurf eigentlich 7 betragen wuerde: Wird bei einer 6 nicht weitergewuerfelt, weil immer mindestens eine 1 fallen wuerde?
Oder muss mit den erzielten 6ern mindestens eine 2 erwuerfelt werden, da nach der Regel der Eins selbige keinen Erfolg darstellt?Vielen Dank im Voraus!
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Nein, bei MW 7 muss man nicht weiter würfeln, da bei SR 6=7 ist. Die meisten würfeln trotzdem hoch.
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So nach langer langer Zeit zocken wir in unserer Runde jetzt auch wieder SR3^^
Dabei ist uns bei den Lizenzen etwas aufgefallen, im deutschen GRW wird davon gesprochen das für alles was ein E im Namen hat auch eine Lizenz erworben werden kann, im englischen steht was von P.
P erscheint mit logischer da es für P auch keine Kategorie im Strafenkatalog gibt.
Da stellt sich mir dann aber die Frage: Kann ich also für ne Shotgun (6P-F) ne Lizenz erwerben aber nicht für ein Messer(8-A)? -
Ist zwar schon älter, aber hey, was lange währt und so ...
ZoTTeL schrieb:Dabei ist uns bei den Lizenzen etwas aufgefallen, im deutschen GRW wird davon gesprochen das für alles was ein E im Namen hat auch eine Lizenz erworben werden kann, im englischen steht was von P.
~hmm~ In meinem deutschen Grundregelwerk steht im Text auch ein P und kein E. Auch in den Ausrüstungstabellen befindet sich an den relevanten Stellen durchgängig ein P. Ich erinnere mich jedoch dunkel, dass zumindest die Erstausgabe des 3.01D viele Fehler enthielt.
ZoTTeL schrieb:P erscheint mit logischer da es für P auch keine Kategorie im Strafenkatalog gibt. Logisch ist an dem P vorallem, dass es als Abkürzung von "Permit" steht. Da stellt sich mir dann aber die Frage: Kann ich also für ne Shotgun (6P-F) ne Lizenz erwerben aber nicht für ein Messer(8-A)?
Korrekt, für Schusswaffen aus der Kategorie F = Gewehr kann in SR3 problemlos eine Lizenz für den Besitz und Mitführen erworben werden. Als "Klingenwaffen" eingestufte Messer der Kategorie A sind jedoch - zumindest innerhalb der im GRW vorrangig präsentierten Jurisdiktion generell nicht lizenzfähig. Das klingt komisch deckt sich aber auch mit realen Gegebenheiten im Hinblick auf Waffengesetze.
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Hallo zusammen,
gab es in der 3ten Edition auch schon maßgefertigte Cybergliedmaßen?
Gruss
JohnnyZen
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Nein, das wurde in Augmentation für die 4te eingeführt um die mal halbwegs interessant zu machen - und dann in das Anniversery Grundbuch mit aufgenommen.
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Was war die SOTA Regel? Ich habe mal davon gelesen, dass Otakus nicht darunter leiden. Nun würde es mich interessieren was sie genau ist.
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Aus den Gedächtnis und nur ganz rudimentär:
Ausrüstung der Runner verschlechtert sich in bestimmten Zeitintervallen, um den technischen Fortschritt zu verdeutlichen.
Um das zu umgehen soll kann man sich die Ausrüstung immer wieder neu kaufen - um auf dem aktuellen Stand der Technik zu bleiben.