Hi,
eine Frage in "kurze Frage kurze Antwort" hat mich an eine Frage erinnert, die bei uns mal aufkam und bei deren Beantwortung ich mir nicht wirklich sicher bin:
Was passiert, wenn ein Magier - der sich in einem von Hütern abgeschirmten Bereich befindet - seine gebundenen Geister ruft?
Situation a)
Er hat sich unentdeckt durch den Hüter gemogelt oder den Bereich "mundan" betreten - beides hat weder auf den Hüter noch auf gebundene Geister irgendwelche Auswirkungen
- Kann der Geist - wie auch immer - über Metaebenen unter den Hüter tunneln? Dafür spricht zumindest teilweise, dass der ungebetene Gast-Magier unter/hinter dem Hüter neue Geister beschwören kann. Es müsste Geistern also prinzipiell möglich sein, unter einen Hüter zu kommen, ohne durch ihn hindurch zu müssen. Zumindest wenn man mal davon ausgeht, dass ein neuer Geist nicht neu - nach dem Willen des Beschwörers aus Mana und Umgebung - erschaffen wird, sondern schon vor der Beschwörung existiert.
ABER
Hüter sind explizit für den Schutz eines Bereiches vor Geistern geeignet.
- Der Geist hört also den Ruf des Binders - kann aber doch nicht tunneln - folgt der Verbindung bis er den Hüter erreicht und handelt ab hier selbstständig nach bestem Wissen?
- Der Hüter schirmt sogar den Ruf/die Verbindung ab und gar nichts passiert?
Situation b)
Der Magier wurde hereingelassen und wird selbst nicht vom Hüter betroffen.
Geht diese Erlaubnis automatisch auf seine gebundenen Geister über (und in dem Fall natürlich auch normal beschworene), oder muss der Besitzer des Hüters jedem Essenz-/Magiehaufen einzeln eine Erlaubnis erteilen?
Situation c)
Der Magier hat sich selbst durch den Hüter gedrückt und einen Net-Hit übrig.
- Kann der Magier den Net-Hit auf einen gebundenen Geist verwenden, obwohl dieser nicht jetzt, sondern nur eventuell später durch den Hüter kommen soll (ihm quasi eine Tür offen lassen)?
- Muss der Magier den Geist in dem Moment rufen, durch den Hüter schicken/ziehen (Dienst?) und dann wieder "ruhen" lassen?